Erdbestattungen in Dannenberg

Schnellantwort: Wenn ein geliebter Mensch stirbt, stehen Formulare und organisatorische Fragen zunächst nicht im Vordergrund. Entscheiden muss man in den ersten Stunden aber fast nichts: Der Ablauf beginnt mit einem Anruf – die Gädke und Jirjahn GmbH in Dannenberg ist rund um die Uhr erreichbar. Erdbestattungen in Dannenberg finden grundsätzlich frühestens 48 Stunden nach dem Tod statt, in der Regel innerhalb von acht Tagen. Welche Grabarten es gibt und was sie kosten, hängt vom Träger des Friedhofs ab.
Schon bald kommen dennoch organisatorische Fragen auf: Sarg oder Urne, welcher Friedhof, welche Grabart, Trauerfeier ja oder nein. Entscheidungen, über die man zuvor oft nie nachdenken musste – und das in einer ohnehin schweren Zeit.
Zwei Dinge deshalb vorweg, weil sie oft niemand sagt. Für Sarg, Friedhof und Grabart bleibt bis zum Trauergespräch Zeit, und das Bestattungsunternehmen nimmt einen großen Teil der Formalitäten ab. Und Sie können sich verabschieden, auch wenn der Sarg bereits geschlossen ist. Dieser Ratgeber erklärt, was bei einer Erdbestattung im Wendland rechtlich gilt, wie der Abschied möglich ist, welche Grabarten zur Wahl stehen, welche Papiere gebraucht werden, womit zu rechnen ist und wie der Ablauf von der ersten Stunde bis zur Beisetzung aussieht.
Inhalt dieses Ratgebers
Was gilt bei Erdbestattungen in Dannenberg rechtlich?
Darf ich mich noch einmal verabschieden?
Welche Grabarten stehen auf den Friedhöfen zur Wahl?
Erdbestattungen Dannenberg: Welche Unterlagen werden gebraucht?
Was kostet eine Erdbestattung und wer muss zahlen?
Wie läuft eine Erdbestattung Schritt für Schritt ab?
Worauf kommt es beim Sarg an?
Häufige Fragen
Der Anbieter
Quellenverzeichnis

Was gilt bei Erdbestattungen in Dannenberg rechtlich?
Kurzantwort: Maßgeblich ist das Niedersächsische Bestattungsgesetz. Es unterscheidet die Erdbestattung, also das Begräbnis des Leichnams in der Erde, von der Feuerbestattung mit anschließender Urnenbeisetzung. Für den zeitlichen Rahmen gilt § 9: Eine Bestattung darf grundsätzlich frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes stattfinden; die untere Gesundheitsbehörde kann aus wichtigem Grund Ausnahmen zulassen. Bestattet oder eingeäschert werden soll innerhalb von acht Tagen. Gemeinden können außerdem Tage bestimmen, an denen keine Bestattungen stattfinden – diese zählen bei der Frist nicht mit. Die 48 Stunden sind dabei keine Hürde, sondern eine Schutzfrist: Sie stellen sicher, dass nichts übereilt geschieht. Und die acht Tage reichen in aller Regel aus, um in Ruhe zu entscheiden – zumal ein Bestattungsunternehmen die Fristen im Blick behält.
Wer sich um die Bestattung kümmern muss, regelt § 8 Abs. 3 in einer festen Rangfolge: Ehegattin oder Ehegatte beziehungsweise eingetragene Lebenspartnerin oder Lebenspartner, dann Kinder, Enkelkinder, Eltern, Großeltern und Geschwister. Sorgt niemand für die Bestattung, veranlasst sie die für den Sterbe- oder Auffindungsort zuständige Gemeinde; die vorrangig Bestattungspflichtigen haften ihr dann als Gesamtschuldner für die Kosten, festgesetzt durch Leistungsbescheid. Angemeldet wird der Sterbefall beim Standesamt, das die Sterbeurkunde ausstellt.
Orientierung in fünf Fragen
Ein Hinweis, der im ersten Moment nebensächlich klingt, aber Folgen hat: Art und Ort der Bestattung sollen dem Willen der verstorbenen Person entsprechen. Liegt eine schriftliche Verfügung vor, ist die Entscheidung getroffen. Fehlt sie, entscheiden die Bestattungspflichtigen – und genau daraus entstehen in Familien die Konflikte, die eine Bestattungsvorsorge vermeidet.
Darf ich mich noch einmal verabschieden?
Kurzantwort: Ja. Und die Entscheidung muss nicht sofort fallen. Das Bestattungsgesetz verbietet zwar in § 7 Abs. 2, eine Leiche öffentlich auszustellen – ausdrücklich ausgenommen ist davon aber die Abschiednahme am offenen Sarg während der Trauerfeier. Auch vorher ist ein Abschied möglich: Die Friedhofsordnung für Breselenz und Wibbese sieht in § 24 vor, dass der Sarg auf Wunsch der Angehörigen in der Leichenhalle geöffnet wird, sofern keine Bedenken bestehen; geschlossen werden soll er spätestens eine halbe Stunde vor Beginn der Trauerfeier.

Wer dabei sein möchte, entscheidet die Familie selbst. Auch Kinder dürfen mitkommen, wenn sie es wollen und begleitet werden. Und wer sich nicht verabschieden möchte, muss es nicht – es gibt hier keine Entscheidung, die man später bereut, weil sie falsch war. Es gibt nur die, die zu Ihnen passt.
Eine Ausnahme gibt es: Litt die verstorbene Person an einer meldepflichtigen Krankheit oder besteht ein entsprechender Verdacht, bleibt der Sarg geschlossen. Er darf dann nur mit schriftlicher Genehmigung des Gesundheitsamtes geöffnet werden. Ob das im Einzelfall zutrifft, klärt das Bestattungsunternehmen und sagt es Ihnen, bevor Sie kommen.
Wer das der eigenen Familie ersparen will, hält es vorher fest. In einer Bestattungsverfügung stehen Bestattungsart, Friedhof und Ablauf der Trauerfeier; ein Vorsorgevertrag legt die Leistungen verbindlich fest, oft mit treuhänderisch hinterlegten Kosten. Für Erdbestattungen in Dannenberg ist damit auch die Grabart geklärt, bevor jemand unter Zeitdruck entscheiden muss.
Welche Grabarten stehen auf den Friedhöfen zur Wahl?
Kurzantwort: Für eine Erdbestattung kommen im Wesentlichen zwei Grundformen infrage: das Reihengrab, das der Reihe nach vergeben wird und mit Ablauf der Ruhezeit endet, und das Wahlgrab, bei dem die Lage gewählt und das Nutzungsrecht verlängert werden kann, auch als Doppel- oder Familiengrab für mehrere Beisetzungen. Beide Formen sind in den Friedhofsordnungen der Region geregelt – die Ordnung für die Friedhöfe Breselenz und Wibbese etwa behandelt Reihengrabstätten in § 13 und Wahlgrabstätten in § 14. Welche Grabfelder auf einem Friedhof aktuell tatsächlich belegt werden können, ist davon zu trennen und beim Träger zu erfragen.

Und hier liegt die örtliche Besonderheit, die Angehörige regelmäßig überrascht: Im Stadtgebiet und den umliegenden Dörfern gibt es nicht einen Friedhof mit einer Ordnung, sondern mehrere Träger nebeneinander. Neben der kommunalen Friedhofsverwaltung der Samtgemeinde Elbtalaue betreibt der Evangelisch-lutherische Kirchenkreis Lüchow-Dannenberg eigene Friedhöfe, etwa in Breselenz, Wibbese, Riebrau und Gülden, jeweils mit eigener Friedhofsordnung und eigenen Gestaltungsrichtlinien für Grabmale. Welche Grabart zu welchen Bedingungen zu haben ist, entscheidet sich also nicht am Wohnort, sondern am gewählten Friedhof.
Wie konkret das wird, zeigt ein Beispiel aus der Region: Die Friedhofsordnung für Breselenz und Wibbese setzt die Ruhezeit für Särge wie für Urnen auf 25 Jahre, verleiht das Nutzungsrecht an Wahlgrabstätten ebenfalls für 25 Jahre und lässt eine Verlängerung um jeweils 10 Jahre zu. Die Mindestgrabtiefe beträgt dort 0,90 Meter über der Sargoberkante. Solche Werte gelten nur für den jeweiligen Friedhof, sind dort aber verbindlich.
Interessant ist der Abstand zum Landesrecht: § 14 des Niedersächsischen Bestattungsgesetzes setzt die Mindestruhezeit nach jeder Bestattung auf 20 Jahre und erlaubt der unteren Gesundheitsbehörde, für einzelne Friedhöfe eine längere Frist festzulegen, wenn sonst eine gesundheitliche Gefahr für die Umgebung zu erwarten wäre. Die Breselenzer Ordnung liegt mit 25 Jahren darüber. Wer bei Erdbestattungen in Dannenberg mit der gesetzlichen Mindestfrist rechnet, rechnet also zu kurz – maßgeblich ist immer die Ordnung des Friedhofs, auf dem beigesetzt wird.
Welche Merkmale die Grabarten bei Erdbestattungen in Dannenberg unterscheiden, zeigt die folgende Übersicht.
Grabart bei der Erdbestattung | Vergabe und Nutzungsrecht | Wofür sie sich eignet |
|---|---|---|
Reihengrab | Der Reihe nach zugewiesen, keine Verlängerung nach Ablauf der Ruhezeit | Einzelbeisetzung ohne Verlängerungsmöglichkeit des Nutzungsrechts |
Wahlgrab | Lage wählbar, Nutzungsrecht auf Antrag verlängerbar | Wenn die Grabstätte über die Ruhezeit hinaus bestehen soll |
Doppel- oder Familiengrab | Wahlgrab mit mehreren Stellen, gemeinsames Nutzungsrecht | Ehepaare und Familien, die zusammen bestattet werden möchten |
Pflegeleichtes Rasengrab | Je nach Friedhofsordnung als Reihen- oder Wahlgrab | Wenn keine Angehörigen vor Ort die Grabpflege übernehmen können |
Verfügbarkeit, Ruhezeiten und Gebühren richten sich nach der Ordnung des jeweiligen Friedhofsträgers und werden vor der Beisetzung verbindlich geklärt.
Zum Wahlgrab gehört später fast immer ein Grabmal, und auch dafür setzt die Friedhofsordnung die Grenzen: Sie regelt, welche Formen, Materialien und Maße zulässig sind. Wie stark diese Vorgaben die Gestaltung prägen, zeigt ein Ratgeber zu Grabsteinen und ihren Formen.
Erdbestattungen Dannenberg: Welche Unterlagen werden gebraucht?
Kurzantwort: Der Papierweg beginnt mit der Todesbescheinigung, die der Arzt nach der Leichenschau ausstellt. Ein Bestattungsunternehmen übernimmt diesen Teil in der Regel vollständig, trotzdem hilft es zu wissen, was gebraucht wird:
Todesbescheinigung des Arztes, ausgestellt nach der Leichenschau
Personalausweis oder Reisepass der verstorbenen Person
Geburtsurkunde bei Ledigen, Eheurkunde bei Verheirateten und Verwitweten, zusätzlich Sterbeurkunde des Ehepartners
Bei Geschiedenen das rechtskräftige Scheidungsurteil
Bestattungsvorsorgevertrag oder schriftliche Verfügung, falls vorhanden
Nachweis über ein bestehendes Nutzungsrecht, wenn in ein vorhandenes Wahlgrab beigesetzt wird
Der letzte Punkt wird bei Erdbestattungen in Dannenberg häufig übersehen. Soll in ein bestehendes Familiengrab beigesetzt werden, muss die nutzungsberechtigte Person zustimmen – und das ist nicht automatisch derselbe Mensch, der die Bestattung organisiert. Ist die Berechtigung über Jahrzehnte nicht fortgeschrieben worden, kostet die Klärung Zeit, die innerhalb der Achttagefrist knapp wird. Wer eine Erdbestattung im Wendland plant, sollte diesen Punkt deshalb früh ansprechen.
Was kostet eine Erdbestattung und wer muss zahlen?
Kurzantwort: Die Gesamtkosten setzen sich aus drei Blöcken zusammen: den Leistungen des Bestattungsunternehmens, den Friedhofsgebühren des Trägers und Fremdkosten wie Trauerdruck, Blumen oder Redner. Nur der erste Block liegt beim Bestatter; die Friedhofsgebühren setzt die Gebührensatzung fest.
Weil im Wendland kommunale und kirchliche Träger nebeneinander bestehen, kann derselbe Grabtyp auf zwei Friedhöfen unterschiedlich viel kosten. Eine belastbare Zahl entsteht deshalb erst, wenn der Friedhof feststeht. Ein seriöser Kostenvoranschlag weist die drei Blöcke getrennt aus – daran lässt sich ein Angebot gut prüfen.
So setzt sich die Rechnung zusammen
Auf den Bestatter entfallen Sarg, Versorgung und Einsargung, Überführung, Begleitung und Formalitäten. Der Friedhofsträger stellt getrennt davon Grabstelle, Öffnen und Schließen des Grabes und die Nutzung der Kapelle in Rechnung. Dritter Block sind Fremdleistungen: Traueranzeige, Blumen, Musik, Redner oder Geistlicher, später das Grabmal. Wer bei Erdbestattungen in Dannenberg ein Angebot vergleicht, sollte auf alle drei Blöcke achten – fehlt einer, wirkt das Angebot günstiger, als es ist.
Wer zahlt, wenn das Erbe nicht reicht
Die Kosten der Beerdigung trägt nach § 1968 BGB der Erbe. Kann der zur Kostentragung verpflichteten Person die Übernahme nicht zugemutet werden, sieht § 74 SGB XII vor, dass der Sozialhilfeträger die erforderlichen Bestattungskosten übernimmt. Der Antrag sollte gestellt werden, bevor Rechnungen beglichen sind. Wer unsicher ist, spricht das früh gegenüber dem Bestattungsunternehmen und dem Sozialamt an.
Wie läuft eine Erdbestattung Schritt für Schritt ab?
Kurzantwort: Zwischen Sterbefall und Beisetzung liegen in der Regel fünf Schritte. Ein Bestattungsunternehmen begleitet alle fünf, die Entscheidungen bleiben aber bei den Angehörigen.
1. Erste Stunden Arzt verständigen, Leichenschau und Todesbescheinigung abwarten, Bestattungsunternehmen anrufen. Mehr ist in dieser Phase nicht zu tun. Die Überführung erfolgt danach; die Bestattung ist grundsätzlich erst nach Ablauf von 48 Stunden möglich.
2. Trauergespräch Unterlagen zusammentragen, Friedhof und Grabart festlegen, Sarg auswählen, Termin für die Beisetzung abstimmen.
3. Formalitäten Sterbefall beim Standesamt anmelden, Sterbeurkunden beantragen, Grabstelle beim Friedhofsträger anfragen, Versicherungen und Rentenstelle informieren.
4. Abschied und Trauerfeier Abschiednahme am offenen Sarg, sofern gewünscht, dazu Ausgestaltung der Feier, Musik, Redner oder Geistlicher, Blumenschmuck, Traueranzeige und Danksagung.
5. Beisetzung und danach Sargbeisetzung im Grab, anschließend Grabpflege und, nach Setzung des Erdreichs, das Grabmal.
Ob die Trauerfeier in einer Friedhofskapelle, in der Kirche oder am Grab stattfindet, hängt vom Träger ab; nicht jeder Dorffriedhof im Wendland hat eine eigene Kapelle. Wer eine kirchliche Feier wünscht, spricht früh mit der Kirchengemeinde, weil sich Termin und Ablauf danach richten.
Ein Grabmal wird dabei nicht sofort gesetzt: Das Erdreich muss sich erst setzen, üblich sind mehrere Monate. Bis dahin kennzeichnet ein Holzkreuz oder eine schlichte Tafel die Grabstelle. Wer bei Erdbestattungen in Dannenberg gleich nach der Beisetzung einen Stein erwartet, wartet also – das ist kein Versäumnis, sondern fachlich notwendig.
Worauf kommt es beim Sarg an?
Kurzantwort: Der Sarg ist bei einer Erdbestattung kein Zubehör, sondern das Bauteil, das über Jahrzehnte im Boden liegt. Entscheidend sind Holzart, Verarbeitung und Ausstattung – und dass beides zum Boden passt, in dem das Grab liegt. Vollholzsärge aus Kiefer, Fichte oder Eiche verhalten sich im Erdreich unterschiedlich; Beschläge, Innenausstattung und Lackierung müssen den Vorgaben der Friedhofsordnung entsprechen, die den Einsatz schwer vergänglicher Stoffe ausschließt. Auch die Maße sind geregelt: Die Breselenzer Ordnung nennt als Höchstmaß 2,05 Meter Länge bei 0,65 Meter Höhe und Breite und verlangt, größere Särge bei der Anmeldung anzuzeigen. Die Sargpflicht selbst steht in § 11 Abs. 1 des Bestattungsgesetzes: Erdbestattungen sind nur in geschlossenen, feuchtigkeitshemmenden Särgen zulässig. Ausnahmen kann die untere Gesundheitsbehörde zulassen, wenn in der zu bestattenden Person ein wichtiger Grund liegt und kein öffentlicher Belang entgegensteht.

Was zulässig ist, kann sich zwischen kommunalen und kirchlichen Friedhöfen unterscheiden; der Bestatter kennt diese Vorgaben und wählt den Sarg entsprechend aus. In einem Betrieb, der Bestattungen und Tischlerei unter einem Dach führt, lässt sich das anders beurteilen als in einem reinen Handelsbetrieb. Die Gädke und Jirjahn GmbH führt beide Gewerke: Bau- und Möbeltischlerei mit Innenausbau, Fenstern und Türen auf der einen Seite, das Bestattungsinstitut auf der anderen. Beide Gewerke sind im eingetragenen Unternehmensgegenstand des Betriebs genannt, Bau- und Möbeltischlerei ebenso wie das Bestattungsinstitut.
Für Angehörige, die zwischen Sarg und Urne noch nicht entschieden haben, lohnt der Blick auf die Alternative: Die zweite Möglichkeit ist die Feuerbestattung mit anschließender Beisetzung der Asche, die einem anderen zeitlichen Ablauf folgt und andere Grabarten eröffnet – beschrieben im Ratgeber zu Urnenbestattungen in Dannenberg.
Häufige Fragen
Wie schnell muss eine Erdbestattung stattfinden?
Nach § 9 Abs. 1 des Niedersächsischen Bestattungsgesetzes darf eine Bestattung grundsätzlich frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes erfolgen; die untere Gesundheitsbehörde kann aus wichtigem Grund Ausnahmen zulassen. Bestattet oder eingeäschert werden soll innerhalb von acht Tagen. In der Praxis liegen zwischen Sterbefall und Beisetzung meist fünf bis acht Tage, weil Formalitäten, Grabvergabe und Terminabstimmung Zeit brauchen.
Erdbestattungen Dannenberg: Welcher Friedhof ist zuständig?
Eine feste Zuständigkeit nach Wohnort gibt es nicht in jedem Fall. Im Stadtgebiet und in den Dörfern bestehen kommunale Friedhöfe unter Verwaltung der Samtgemeinde Elbtalaue und kirchliche Friedhöfe des Evangelisch-lutherischen Kirchenkreises Lüchow-Dannenberg nebeneinander. Welcher Friedhof infrage kommt und welche Bedingungen dort gelten, klärt das Bestattungsunternehmen mit dem jeweiligen Träger.
Kann ich in ein bestehendes Familiengrab beisetzen lassen?
Ja, sofern das Nutzungsrecht noch läuft und die nutzungsberechtigte Person zustimmt. Das ist nicht automatisch die Person, die die Bestattung organisiert. Prüfen Sie deshalb früh, wer im Vertrag mit dem Friedhofsträger eingetragen ist und ob die Ruhezeit eine weitere Beisetzung zulässt.
Wann darf das Grabmal gesetzt werden?
Erst wenn sich das Erdreich gesetzt hat, üblicherweise nach mehreren Monaten. Bis dahin kennzeichnet ein Holzkreuz oder eine Tafel die Grabstelle. Form, Material und Maße des späteren Grabmals richten sich nach der Ordnung und den Gestaltungsrichtlinien des jeweiligen Friedhofs.
Wer trägt die Kosten der Beerdigung?
Nach § 1968 BGB trägt der Erbe die Kosten der Beerdigung. Ist der zur Kostentragung verpflichteten Person die Übernahme nicht zuzumuten, werden die erforderlichen Bestattungskosten nach § 74 SGB XII vom Sozialhilfeträger übernommen. Der Antrag sollte gestellt werden, bevor Rechnungen bezahlt sind.
Kann ich den Verstorbenen noch einmal sehen?
In der Regel ja. Die Abschiednahme am offenen Sarg ist nach § 7 Abs. 2 des Niedersächsischen Bestattungsgesetzes während der Trauerfeier ausdrücklich zulässig; die örtlichen Friedhofsordnungen sehen daneben eine Abschiednahme in der Leichenhalle vor, wenn die Angehörigen es wünschen. Ausgeschlossen ist das nur bei einer meldepflichtigen Krankheit oder entsprechendem Verdacht. Sprechen Sie den Wunsch beim Trauergespräch an, dann wird er eingeplant.
Sind Erdbestattungen in Dannenberg teurer als anderswo im Wendland?
Eine pauschale Antwort gibt es nicht, weil die Friedhofsgebühren vom Träger abhängen und nicht vom Ort. Innerhalb der Region können kommunale und kirchliche Friedhöfe für denselben Grabtyp unterschiedliche Gebühren erheben. Verlässlich wird die Zahl erst, wenn der Friedhof feststeht.
Was ist zu tun, wenn jemand außerhalb der Region verstirbt?
Dann wird eine Überführung an den Bestattungsort veranlasst. Nach § 9 Abs. 3 des Niedersächsischen Bestattungsgesetzes darf eine aus dem Ausland überführte Leiche erst bestattet werden, wenn ein Leichenpass oder ein gleichwertiges amtliches Dokument des Staates vorliegt, in dem die Person verstorben ist. Umgekehrt stellt die untere Gesundheitsbehörde nach § 7 Abs. 6 auf Antrag einen Leichenpass aus, wenn von Niedersachsen an einen Ort außerhalb des Landes überführt werden soll. Überführungen im In- und Ausland gehören zum Leistungsumfang des Bestattungsunternehmens.
Der Anbieter
Kurzantwort: Gädke und Jirjahn GmbH – Bestattungen und Tischlerei an der Elbe
Der Betrieb führt am Standort in der Langen Straße zwei Gewerke unter einem Dach. Der eingetragene Unternehmensgegenstand umfasst den Betrieb einer Bau- und Möbeltischlerei mit Einbaumöbeln, Fenstern, Türen und Innenausbau sowie den Betrieb eines Bestattungsinstituts. Die Firmierung mit dem Zusatz vorm. H. J. Grabow verweist auf die Fortführung eines älteren Betriebs.
Für eine Erdbestattung ist das von praktischer Bedeutung, weil Sarg, Material und Verarbeitung im eigenen Haus beurteilt werden. Neben dem Stammsitz in der Langen Straße besteht eine Betriebsstätte im Ortsteil Splietau. Das Bestattungsinstitut ist Mitglied im Bestatterverband Niedersachsen, der Handwerksbetrieb gehört der Tischler-Innung der Kreishandwerkerschaft Lüneburger Heide an.
Leistungen und Qualifikationen:
Beerdigungen und Trauerfeiern, Erdbestattungen, Feuerbestattungen, Seebestattungen
Bestattungen im Ruheforst Gartow
Überführungen im In- und Ausland
Erledigung aller Formalitäten und individuelle Bestattungsvorsorge
Mitglied im Bestatterverband Niedersachsen e. V.
Bau- und Möbeltischlerei, Innenausbau, Fenster, Türen, Einbauküchen
Adresse | Lange Straße 23–24, 29451 Dannenberg (Elbe) |
Betriebsstätte | Ortsteil Splietau |
Telefon | |
Fax | 05861 4938 |
Karte | |
Erreichbarkeit | Montag bis Sonntag durchgehend, im Trauerfall rund um die Uhr |
Einsatzgebiet | Stadtgebiet, Gartow und der Landkreis Lüchow-Dannenberg |
Lesen Sie auch unseren Ratgeber zum Thema Urnenbestattungen in Dannenberg.
Quellenverzeichnis
Ratgeber Wendland ist ein Service der Carl Hinnerwisch Verlag GmbH & Co. KG. Redaktion: Kai Kruel. Stand: September 2026.
Quelle | Link | Wofür im Artikel |
|---|---|---|
Gädke und Jirjahn GmbH, Firmeneintrag | Leistungen, Erreichbarkeit, Standorte | |
Niedersächsisches Bestattungsgesetz (BestattG), Gesetzestext | Fristen § 9, Bestattungspflicht § 8, Sargpflicht § 11, Mindestruhezeit § 14 | |
Landkreis Lüchow-Dannenberg, Bestattung anmelden | Anmeldung, Bestattungspflicht, Leichenpass | |
Friedhofsordnung der Ev.-luth. Kirchengemeinde Breselenz (Breselenz und Wibbese) | Grabarten, Ruhezeit 25 Jahre, Nutzungsrecht, Grabtiefe, Sargvorgaben | |
§ 1968 BGB, Beerdigungskosten | Kostentragung durch den Erben | |
§ 74 SGB XII, Bestattungskosten | Übernahme der erforderlichen Bestattungskosten | |
Bestatterverband Niedersachsen e. V., Mitgliederverzeichnis | Verbandsmitgliedschaft, Kontaktdaten |
Nächster Schritt
Prüfen Sie die Informationen in Ruhe und lassen Sie sich bei Bedarf persönlich beraten.
Über den Autor
Gädke & Jirjahn GmbH Bestattungsintitut
Gädke & Jirjahn GmbH Bestattungsintitut ist das Unternehmen, für das dieser Ratgeber erstellt wurde. Weitere Informationen bietet die Unternehmenswebsite.
Redaktion: Kai Kruel
Bildquellen
Titelbild: Adobe Stock, Datei Nr. 509491173, „Schöner moderner Bestattungsgarten auf dem historischen Kölner Friedhof Melaten“, von gehapromo
Adobe Stock, Datei Nr. 1952202104, „Menschen, Grabstein und Rose auf dem Friedhof bei Trauerfeier, Gedenken und Beisetzung zum letzten Abschied“, von peopleimages.com
Adobe Stock, Datei Nr. 230074663, „Ruhestätte in der Natur“, von familie-eisenlohr.de
Adobe Stock, Datei Nr. 46363593, „Trauerhalle“, von haitaucher39








